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Für Unternehmen

Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist ein immer häufiger nachgefragtes Modell zur Lösung temporär beschränkter Herausforderungen und Aufgaben.

Sei es bei einer Elternzeitvertretung oder in dem Fall eines Head-Count Engpasses kann das ANÜ-Modell Abhilfe schaffen.

Darüber hinaus bietet es, auch im Hinblick auf gesetzliche Prädispositionen ein solides, sicheres Modell.

Ihre Ansprechpartnerin

Dilsâd Babayigit
Geschäftsführerin
T: +49 (0)89 7263 210 00
babayigit[at]ageneo.de

Um im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) aktiv zu werden, muss man über eine ANÜ-Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verfügen.
ageneo verfügt die entsprechende Erlaubnis seit dem 20.09.2015, welche von der Agentur für Arbeit Nürnberg gemäß AÜG §§ 1 und 2 ausgestellt wurde.

Seit April 2017 wird die jüngst beschlossene AÜG-Reform umgesetzt, welche u.a. neue Regelungen im Bereich der Überlassungshöchstdauer und dem Equal Pay Grundsatzes beinhaltet. Darüber hinaus müssen fortan Zeitarbeitsverhältnisse vertraglich auch als „Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnet werden. Mehr Informationen zum Thema ANÜ, finden Sie in Kürze hier …

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