15 – 25 Mrd. Euro jährlich! In dieser Höhe beziffert der deutsche Gewerkschaftsbund den durch Mobbing verursachten wirtschaftlichen Schaden!

Diese Zahlen sind schon finanziell betrachtet erschreckend. Doch wer bereits Mobbing direkt oder indirekt mitbekommen hat, wird wissen, wie verheerend dieses Phänomen auch und vor allem für individuelle Schicksale sein kann.

Was ist Mobbing?

Eine einheitliche Definition des Begriffes gibt es zwar nicht, aber die zahlreichen bestehenden Definitionsansätze stimmen in folgenden Aspekten überein:

  • Unfair geführte Konflikte ausgehend von einer Gruppe von mehreren Personen gegen wenige oder auch nur gegen ein Individuum.
  • Nicht offene, zielgerichtete Schikanen, die von außen und ohne Erfahrung kaum wahrnehmbar sind.

Besonders das Führungspersonal sollte aufgrund der subtilen Vorgehensweise der Täter* dazu angehalten sein, entsprechende Dynamiken zu erkennen und entgegenzuwirken. Auf welche Anzeichen sollten Vorgesetzte also achten?

Anzeichen für Mobbing am Arbeitsplatz:

  • Hohe Fluktuation durch Kündigungen
  • Hoher Krankenstand
  • Burnout in der Belegschaft
  • Dienst nach Vorschrift
  • Angst in der Belegschaft
  • Kommunikationsmerkmale wie Klatsch und Tratsch
  • Cliquenbildung

Um sich konkret der Frage zu nähern, wie sich am Arbeitsplatz Mobbingverhalten identifizieren lässt, können verschiedene wissenschaftliche Messinstrumente herangezogen werden. Exemplarisch zeigen wir anhand des inventory of psychological terror, entwickelt von dem schwedischen Arbeitspsychologen Heinz Leymann, welche Handlungsmuster auf Mobbingverhalten hindeuten. 5 sogenannte „Angriffsfelder“ mit jeweils spezifischen Mobbinghandlungen unterscheidet der Wissenschaftler dabei:  

Angriffe auf die Möglichkeiten sich mitzuteilen

Der Betroffene wird daran gehindert sich zu äußern, indem man ihn beispielsweise nicht ausreden lässt oder sogar anschreit. Durch abwertende Gesten oder Andeutungen wird der Kontakt zu ihm verweigert bis hin zu mündlichen oder schriftlichen Drohungen. Mobbing durch den Vorgesetzten kann auch damit beginnen, in keine Entscheidungen einbezogen zu werden und alles über einen wegentschieden wird.

Angriffe auf die sozialen Beziehungen

Kennzeichnend für diese Form des Mobbings ist die systematische Ausgrenzung des Gemobbten. Mit ihm wird nicht mehr gesprochen, er wird geschnitten und räumlich gemieden. Mobbingfälle bei denen das auf längeren Zeitraum geschieht, können sich ausgegrenzt fühlen und dies kann schwere psychische Folgen haben.

Angriffe auf das soziale Ansehen

Abfällige Äußerungen sorgen dafür, dass der Betroffene in seinem Ansehen herabgesetzt wird. Als Angriffspunkte werden z.B. die soziale Herkunft, politische oder religiöse Einstellungen oder das Aussehen herangezogen. Gerüchte werden verbreitet, üble Nachrede bis hin zur Infragestellung der psychischen Gesundheit sind hier an der Tagesordnung. Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz können also diskriminiert werden.

Angriffe auf die Qualität der Arbeits- bzw. Berufssituation

Der Tätigkeitsbereich des Opfer von Mobbing wird zu seinen Ungunsten verändert. Ihm werden ursprüngliche Aufgabenbereiche entzogen, er wird bewusst über- oder unterfordert bzw. mürbe gemacht, indem man ihm sinnlose Aufträge übergibt.

Angriffe auf die Gesundheit

Hier geht es tatsächlich auf die physische Gesundheit des Betroffenen. Androhung von physischer Gewalt oder die Übertragung von Arbeitsaufträgen mit hohem Risikopotenzial werden hier mitunter Mittel zum Zweck.

Wissenschaftlich ist Leymanns inventory of psychological terror zwar umstritten, aber ergänzt mit einigen zusätzlichen Parametern durchaus anwendbar. Denn um Mobbing von einem singulären Streit zu unterscheiden, müssen auch Art, Dauer, Intention und Frequenz der Anfeindungen genauer analysiert werden:

Dauer und Frequenz:

Zeitlich gesehen spricht man offiziell von Mobbing, wenn die Attacken mindestens 1x pro Woche und mindestens ein halbes Jahr lang stattfinden.

Intention:

Im Gegensatz zu einem üblichen Konflikt sind bei Mobbing der Streitpunkt und die Ursachen nicht greifbar.

Art:

Die gegnerischen Parteien sind bei Mobbing, anders als bei herkömmlichen Streitigkeiten, nicht zwingend ausmachbar. Dabei halten sich die Beteiligten an keine Regeln, sondern bedienen sich allen Mitteln unabhängig jeder Fairness oder jedes Kompromissgedanken.

Trotz dieser vermeintlich trennscharfen Kriterien bleibt der Übergang zwischen banalen Konflikten und handfestem Mobbing oftmals fließend.

Wichtig ist, Mobbing am Arbeitsplatz kann jeden treffen!

Wenn man erneut die Statistik bemühen will, ergibt eine kurze Recherche im Internet, dass Statista die Zahl der betroffenen Mobbingopfer am Arbeitsplatz mit 15% beziffert. Eine Studie des Büroausstatters Viking in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut OnePoll geht sogar von 24% der deutschen Arbeitnehmer aus!

Auf die Gesamtpopulation bezogen bedeutet dies, wurde also fast jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland schonmal am Arbeitsplatz gemobbt!

Wie kann man gegen Mobbing vorgehen?

Gesetzlich hat man sich dem Phänomen des Mobbings dahingehend angepasst, dass man Betroffenen mehr Möglichkeiten bietet, gegen den psychosozialen Terror anzugehen. Berufen kann man sich auf Passagen des Grundgesetzes, Betriebsverfassungsgesetzes, Arbeitsschutzgesetzes oder des AGG.

Allerdings gestaltet sich eine Gegenwehr gegen geschickt agierende Aggressoren dennoch sehr schwer.

Um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen, ist es daher wichtig, sich für Mobbing begünstigende Faktoren zu sensibilisieren!

Denn Mobbing entsteht nicht von heute auf morgen, sondern als schleichender Prozess.

Die Phasen des Mobbing:

  1. Stress vergiftet das Arbeitsklima. Beziehungen werden durch Aggressionen belastet. Die beginnende negative Atmosphäre wird durch systematisches Ignorieren oder durch halbherzige Schlichtungsversuche begünstigt.
  2. Negative Prozesse werden auf ein Opfer gebündelt. Dieses wird verunsichert, auch durch die entstehende Eigendynamik, bei der es zunehmend den Kürzeren zieht. Psychosomatische Störungen beginnen.
  3. Zunahme von Beleidigungen und Anfeindungen. Gesundheitliche Belastungen nehmen weiter zu, das Opfer wird zum definierten Außenseiter.
  4. Der Gemobbte kann die Situation kaum noch ertragen. Hilfen sowohl von außen als auch von innen greifen kaum noch.
  5. Im schlimmsten Fall muss das Opfer seinen Arbeitsplatz aufgeben, da es dem Druck nicht mehr standhalten kann.

Was kann man nun aber konkret gegen den sozialen Psychoterror tun?

Maßnahmen von Seiten der Unternehmen gegen Mobbing

Vorbeugung ist die Schlüsselmaßnahme gegen Mobbing!
Die Möglichkeiten sind für Unternehmen vielfältig:

Maßnahmen des Betroffenen gegen Mobbing

Sobald sich bei Ihnen ein Gefühl einstellen sollte, dass der Umgang beim Arbeitsplatz in eine dauerhaft negative Richtung läuft, sollten Sie aktiv werden. Wenden Sie sich an entsprechende Stellen und fordern Sie Hilfe ein!

Hier finden Betroffene Hilfe:

  • Mitarbeiter der Personalabteilung
  • Ihr Vorgesetzter
  • Betriebs – Personalrat
  • Betriebsarzt
  • Betrieblicher Sozialdienst
  • Organisationen außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes

Auch in Eigenregie können Sie mithelfen, die subtilen Angriffe Ihrer Kollegen ans Tageslicht zu fördern, indem Sie ein Mobbingtagebuch führen. Dabei sollten Sie wichtige Informationen aufführen wie: Datum, Ort, Umstände, Verhalten aller direkt und indirekt Beteiligten, Auswirkungen. 

Warten Sie nicht zu lange, bis Sie negativen Entwicklungen am Arbeitsplatz die Stirn bieten.
Denn Mobbing hat massive Auswirkungen auf Ihr psychisches und physisches Wohlbefinden!

Im psychischen Bereich haben es viele Betroffene mit Angststörungen, depressiven Verstimmungen, posttraumatischen Belastungsstörungen bis hin zu suizidalen Gedanken zu tun.

Im körperlichen Bereich treten u.a. Magen-Darm-Krankheiten sowie Herz-Kreislauf-Problematiken oder Kopfschmerzen auf, womit auch eine Zunahme der Arbeitsausfälle einhergeht.

Neben allen Zahlen sollten vor allem diese Gesundheitsschäden den letzten Zweifler davon überzeugen, dass Mobbing ein ernstzunehmendes Problem in unserer Arbeitswelt darstellt, gegen das es entschlossen vorzugehen gilt!

FAQ

Kann Man sich wegen Mobbing krankschreiben lassen?

Mobbing selbst ist im Arbeitsrecht keine Krankheit, daher führt es nicht direkt zu einer Krankschreibung. Allerdings können die psychischen Folgen schwerwiegend sein und ein Arzt kann deshalb eine Krankschreibung ausstellen. Einige Opfer zögern möglicherweise wegen der „psychiatrischen“ Diagnose. Doch diese kann für den weiteren Verlauf wichtig sein.

Mobbing am Arbeitsplatz verursacht früher oder später gesundheitliche Probleme. Eine Krankschreibung wegen Mobbing wäre kontraproduktiv, da sie das zugrundeliegende Problem nicht löst, sondern nur aufschiebt.

Ist Mobbing strafbar?

Obwohl Mobbing nach dem Arbeitsrecht nicht als Straftat gilt, können einzelne Handlungen durchaus strafbewehrt sein. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Körperverletzung, Nötigung, Belästigung, Diebstahl und Sachbeschädigung sind mögliche Straftatbestände im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz. Es gibt jedoch keinen spezifischen Straftatbestand für Mobbing im Strafgesetzbuch, da nicht jeder lang anhaltende Streit mit strafbaren Handlungen einhergeht. Stalking, das auch beim Mobbing auftreten kann, ist jedoch im Strafgesetzbuch geregelt (§ 238 StGB) und kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Es kann schwierig sein, bei Mobbing am Arbeitsplatz oder in der Schule Gerechtigkeit zu erlangen, da selbst eine Bestrafung der Mobber die Situation oft nur bedingt verbessert.

Was motiviert Mobber?

Mobber sind oft motiviert durch mangelndes Selbstwertgefühl und das Verlangen nach Macht über andere. Sie schikanieren, um Kontrolle auszuüben, Anerkennung zu erhalten oder von eigenen Problemen abzulenken. Mangelnde Unternehmenskultur, schlechte Arbeitsorganisation und autoritärer Führungsstil können Mobbing begünstigen. Empathie für das Opfer fehlt meist, und die Mobbenden suchen gezielt nach hilflosen Opfern. Ihre Behauptungen, das Opfer hätte sie provoziert, werden oft von anderen nicht bestätigt.

Darf ein Arbeitgeber Mobber kündigen?

Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht, seine Arbeitnehmer vor Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte zu schützen. Wenn er von Mobbinghandlungen erfährt, kann er die Täter in der Regel bereits nach dem ersten Vorwurf abmahnen. Allerdings muss er den Vorwürfen zunächst nachgehen und diese prüfen, bevor er eine Abmahnung ausspricht.

Wenn trotz Abmahnung weitere Mobbinghandlungen auftreten, kann der Arbeitgeber in vielen Fällen zur Kündigung greifen. Bei leichteren Vorwürfen sind möglicherweise weitere Abmahnungen erforderlich, und er kann versuchen, den Täter oder das Opfer in einen anderen Bereich des Betriebs zu versetzen.

Eine Versetzung kann aber das Problem nicht komplett lösen, da die mobbende Person im neuen Bereich sich ein neues Opfer zum schikanieren suchen könnte. Es wäre aber ein konstruktiver Ansatz das Problem schnell zu lösen.

Nur bei besonders schweren Mobbinghandlungen, die möglicherweise Straftaten oder schwere Diskriminierung umfassen, kann der Arbeitgeber fristlos kündigen, ohne eine vorherige Abmahnung durchzuführen.

Was tue ich wenn mein Chef mich mobbt?

Wenn der Chef einen mobbt, sogenanntes „bossing“, gibt es verschiedene Schritte, die man unternehmen kann. In vielen größeren Firmen gibt es Beschwerdestellen, wie Compliance Officer oder bei Diskriminierung eine Stelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, an die man sich wenden kann. Mediatoren oder Supervisoren sind manchmal auch verfügbar, um zu helfen. Der Betriebsrat oder die Gewerkschaft können ebenfalls Ansprechpartner sein, und es könnte hilfreich sein, mit ihnen oder in ihrer Begleitung mit dem Vorgesetzten zu sprechen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschwerden ernst zu nehmen und Rechtsverletzungen zu unterbinden. Unterstützung von Kollegen kann ebenfalls viel bewirken. Wenn die Firma den Chef jedoch unterstützt, wird es schwierig. In solchen Fällen raten Arbeitsrechtler oft dazu, in einem Gerichtsverfahren eine faire Abfindung auszuhandeln, da eine weitere Zusammenarbeit meist keine echte Option mehr ist, wenn man sich bereits in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung befindet und der Arbeitgeber den Vorgesetzten schützt.

Wie kann ich Mobbing am Arbeitsplatz beweisen?

Um Mobbing am Arbeitsplatz zu beweisen, sollten Sie ein Mobbing-Tagebuch führen, in dem Sie die schikanösen Handlungen mit Datum und Uhrzeit detailliert beschreiben. Notieren Sie, wie diese Handlungen sich auf Sie ausgewirkt haben. Das Tagebuch dient als wichtige Dokumentation, um das Ausmaß und die Häufigkeit der Vorfälle festzuhalten und kann als Beweismittel dienen.

Versuchen Sie auch, mögliche Zeugen zu finden, die das Mobbing beobachtet haben könnten. Ihre Aussagen können Ihre Glaubwürdigkeit stärken und Ihre Behauptungen unterstützen.

Wie steht es bei ageneo um Mobbing?

Bei ageneo setzen wir uns für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein, das die Talente unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder physischen Fähigkeiten schätzt. Am 22.08.2018 haben wir die Charta der Vielfalt unterzeichnet, um unser klares Bekenntnis gegen Mobbing zu zeigen und eine Kultur der Akzeptanz und des Respekts zu fördern. Bei uns hat Diskriminierung keinen Platz, und wir setzen uns aktiv für ein positives und inklusives Arbeitsumfeld ein. Sie können sich auch hier über unsere Corporate Social Responsibility informieren.

 

Carolyn Klein – Marketing Associate

 

*Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei der Personenbezeichnung in diesem Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

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